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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich
Nachstehend genannte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma
JK-Translation Service, nachstehend - Verwender - und dem Auftraggeber, nachstehend - Besteller -. Die AGB werden vom Besteller durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht.

§ 2 Vertragsinhalt

Der Verwender erbringt Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen aller Art, einschließlich Vor- und Nacharbeiten von der deutschen, englischen, spanischen, italienischen, französischen und niederländischen Sprache und zurück in die deutsche, englische und niederländische Sprache.

§ 3 Vertragsannahme/Auftragserteilung
Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit der Auftragsannahme durch den Verwender zustande. Bis dahin sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung ist in elektronischer oder in sonstiger Form möglich. Die Auftragserteilung kann und darf in deutscher, englischer und niederländischer Sprache erfolgen.

Erfolgt die Auftragserteilung als Textvorlage, muss diese nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche und eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten. Soweit Namen, Anschriften und andere Eigenbezeichnungen Gegenstand der Leistung sein sollen, sind diese gesondert in lateinischen Schriftzeichen dem Verwender extra vorzulegen. Gleiches gilt für Namen und Zahlen in amtlichen Dokumenten, Urkunden u.ä. sowie für schwer lesbare Begriffe in Unterlagen und anderen Dokumenten, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind.
Der Besteller verpflichtet sich, Fachausdrücke, ungewöhnliche Abkürzungen sowie spezielle, allgemein nicht sehr gebräuchliche Terminologien auf Verlangen des Verwenders zu erklären.

§ 4 Liefertermin
Die vereinbarten Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Besteller versandt wurde (per Email, Post, Kurier, Fax u.ä.).
Wird die vom Verwender vertraglich vereinbarte Leistung durch höhere Gewalt, rechtmässigen Streik oder sonstiges, nicht zu vertretendes Unvermögen des Verwenders oder seines Erfüllungsgehilfen und Lieferanten verzögert, so verlängert siech die vertraglich vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

§ 5 Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, die vertragsmässig geschuldete Leistung abzunehmen, sofern nicht nach ihrer Beschaffenheit die Abnahme ausgeschlossen ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
Ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet und wurde dieser vom Verwender zweimal vergeblich in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme schriftlich aufgefordert, so tritt die Abnahmewirkung zwei Wochen nach Zugang der 2. Abnahmeaufforderung ein.

§ 6 Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der Leistung innerhalb von einer Woche ab Lieferung oder Abnahme dem Verwender schriftlich anzuzeigen. Nach dem Ablauf dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
Bei Dolmetscherleistungen ist der Besteller verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nach Beendigung der Dolmetscherleistung dem Verwender anzuzeigen. Jede spätere Geltendmachung schliesst eine Gewährleistung aus. Für sonstige Mängel haftet der Verwender nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit der Leistung das Recht auf Nachbearbeitung und -erfüllung. Der Verwender kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung neu erstellen. Ist diesem die Nacherfüllung nicht möglich, unzumutbar oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Für den Fall, dass der Verwender dem Nacherfüllungsanspruch des Bestellers nach einer von diesem gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht nachkommt, ist der Besteller berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.

Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Verwenders, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen beschränkt.
Eine Haftung des Verwenders für die Beschädigung oder den Verlust der vom Besteller übergebenen Unterlagen ist im Falle von Sturm, Wasser, Feuer, Einbruch usw. ausgeschlossen.

In dem Umfang des zulässigen Haftungsausschlusses des Verwenders gilt auch der Haftungsausschluss für seine Arbeiter, Arbeitnehmer, gesetzliche Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verwender nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).
Eine Haftung besteht ferner nicht für Übersetzungsfehler oder Dolmetschfehler, die vom Besteller durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche Quelltexte verursacht wurden. Stilfragen sind ebenso von jeder Haftung ausgeschlossen.

Der Verwender haftet nicht für den Ersatz des Schadens, der dadurch entsteht, dass sich die Übersetzung oder die Dolmetschertätigkeit für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Bestellers führt, sofern der Besteller es unterlässt, den Verwender bei Auftragsverteilung über den Verwendungszweck der Übersetzung bzw. Dolmetschung zu informieren, vor allem dann, wenn sie zur Veröffentlichung oder für Werbezwecke verwendet werden soll. Ist die Übersetzung zum Druck vorgesehen, so hat der Besteller den Verwender darüber zu informieren oder dem Verwender vor Drucklegung einen Korrekturabzug zukommen zu lassen. Unterbleibt diese Leistung, geht jeglicher Mangel zu Lasten des Bestellers. Die Haftung des Verwenders ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Einzelauftrages begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Verwender haftet ferner nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung ensteht.
Wird der Verwender aufgrund einer Übersetzung wegen der Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Besteller den Verwender in vollem Umfang von der Haftung frei.

§ 7 Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
Im Falle des vom Verwender zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist und er schriftlich eine angemessene Nachricht gesetzt hat.
Kündigt der Besteller vor Vollendung der Leistung den Vertrag, so ist der Verwender berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Die Kündigung durch den Besteller kann nur in Schriftform erfolgen.

§ 8 Vergütung
Für Übersetzungsarbeiten erfolgt die Vergütung nach dem geltenden Zeilenpreis. Der Zeilenpreis versteht sich auf einer Basis von 50 Anschlägen (mit Leerzeichen) pro Zeile, berechnet in der Zielsprache.
Für Dolmetschertätigkeiten berechnet sich die Vergütung nach der Zeit der Dolmetschertätigkeit, zuzüglich etwaiger Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld und sonstiger Spesen. Für zusätzliche Leistungen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt waren (Sonderwünsche), wird eine zusätzliche Vergütung berechnet.
Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei umfangreichen Aufträgen kann nach Wahl des Verwenders dieser eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangen.
Für Eilaufträge gelten besondere Preise. Eilaufträge sind Übersetzungsaufträge, die innerhalb von 24 Stunden oder über ein Wochenende bzw. einen Feiertag werden sollen.

Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen -rein netto- ab Rechnungsdatum fällig.
Wechsel- und Scheckauszahlungen sind nur bei gesonderter Vereinbarung zulässig und erfolgen nur zahlungshalber. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Gerät der Besteller mit der Vergütung des Verwenders in Zahlungsverzug, ist dieser berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Übersetzungen sowie das Vervielfältigungsrecht an diesen bleiben zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum des Verwenders. Die Mehrfachverwendung der Übersetzung darf nur mit Zustimmung des Verwenders erfolgen.

§ 10 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung und Ergänzung dieser Klausel.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder gar teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Existiert eine solche nicht, wird die Regelung getroffen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.

§ 12 Rechtvorschriften
Es gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsgeschäften mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist der Sitz des Verwenders.

Haftungsausschluss

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